1. Die Versicherungen MyBox Vida, MyBox Hogar und MyBox Auto haben eine anfängliche Laufzeit von drei Jahren, wobei die Zahlung der Prämie monatlich erfolgt. Für die Bezahlung in Raten wird kein Aufpreis erhoben. Wird die Versicherung verlängert, kann die Folgeprämie den Bedingungen der Police entsprechend neu berechnet werden. Ab dem vierten Jahr verlängert sich die Laufzeit der Versicherungen MyBox automatisch für jeweils ein weiteres Jahr. Unterliegt den für MyBox geltenden Vertragsbedingungen. Die Bedingungen für einen Vertragsabschluss können eingesehen werden in jeder Filiale der CaixaBank oder unter www.CaixaBank.es.
2. Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Vertrag mit MyBox Hogar für Ansprüche, die durch die Police abgedeckt sind. Wenn der Schaden gemeldet wird, kann die Versicherungsgesellschaft verschiedene zuverlässige Unternehmen zur Hilfeleistung empfehlen, sofern die Art des Vorfalls eine Behebung des Schadens zulässt. In diesem Sinne kann der Kunde auf Wunsch direkt das Serviceunternehmen mit der Schadensbehebung beauftragen. Das Serviceunternehmen übernimmt die in den Punkten 1, 2, 6 und 7 genannten Verpflichtungen, außer in Fällen höherer Gewalt, und der Versicherer trägt diesbezüglich keine Haftung. Der Versicherer übernimmt die in den Punkten 3, 4 und 5 genannten Verpflichtungen, außer in Fällen höherer Gewalt.
3. Das Serviceunternehmen verpflichtet sich, im Notfall, worunter eine Situation verstanden wird, in der die Wohnräume aus einem der folgenden Gründe unbewohnbar ist, innerhalb von drei Stunden eine Fachkraft zu entsenden: Strom: nirgendwo in den Wohnräumen oder in der Küche oder im Bad gibt es Strom, vorausgesetzt, der Fehler liegt im Inneren der Wohnräume. Wasserschaden: Schäden an Wasserleitungen in den Wohnräumen, die Schäden am Eigentum des Versicherungsnehmers oder Dritter verursachen und die Abschaltung der Wasserleitung erforderlich machen. Sicherheit: Bruch von Außenfenstern, ungeschütztes Verlassen der Wohnräume gegen Witterungseinflüsse oder böswillige Handlungen Dritter. Das Serviceunternehmen verfügt über eine 24-Stunden-Helpline: 900 159 009. Im Notfall mit Wasserschaden wird, sofern dieser nicht zwischen 9:00 und 20:00 Uhr eintritt und durch Abstellen des Wassers am Leitungsnetz behoben werden kann, telefonische Hilfe geleistet.
4. Das Serviceunternehmen verpflichtet sich, den Service montags bis freitags zwischen 9:00 und 20:00 Uhr über die Helpline 900 505 040 anzubieten. Sie wird diese Verpflichtung übernehmen, sofern nicht eine außergewöhnliche Anzahl von Schadenfällen vorliegt (wenn anormale atmosphärische Bedingungen in den letzten 30 Tagen über dem Durchschnitt liegen) oder wenn Schadenersatzansprüche Dritte betreffen (Vorfälle, die von einer anderen Person verursacht wurden oder bei denen eine andere Person geschädigt wurde).
5. Innerhalb von 24 Stunden nach Meldung des Vorfalls wird in Absprache mit dem Kunden ein Termin mit dem Schadensgutachter nach dessen Verfügbarkeit vereinbart, sofern nicht außergewöhnlich viele Schadenfälle vorliegen (wenn anormale atmosphärische Bedingungen in den letzten 30 Tagen über dem Durchschnitt liegen) und wenn Schadenersatzansprüche keine Dritte betreffen (Vorfälle, die von einer anderen Person verursacht wurden oder bei denen eine andere Person geschädigt wurde). Diese Verpflichtung wird vom Versicherer übernommen.
6. Vorausgesetzt, der Vorfall betrifft keine Dritten (Vorfälle, die von einer anderen Person verursacht wurden oder bei denen eine andere Person geschädigt wurde). Diese Verpflichtung wird vom Versicherer übernommen. Bei Schadensfällen unter 30.000,- € wird der Bericht des Schadensgutachters innerhalb von 10 Tagen erstellt, sofern alle für die Schadensermittlung erforderlichen Unterlagen vorliegen.
7. Reparaturen werden in Absprache mit dem Kunden über das Serviceunternehmen durchgeführt, das sich verpflichtet, dem Kunden die entsprechende Leistung zu erbringen. Vom Serviceunternehmen übernommene Verpflichtung.
8. Werden die unter „Termine mit Fachpersonal“, „Notdienst“, „Termin mit Schadensgutachter, „Bericht des Schadensgutachters“ und „Schadenersatz innerhalb von 48 Stunden“ aufgeführten Verpflichtungen nicht erfüllt, kann der Kunde unter der Rufnummer 91 991 78 21 oder 900 110 434 eine Überprüfung dieser Verpflichtungen und gegebenenfalls eine finanzielle Entschädigung in Höhe von 200 € verlangen. Diese Entschädigung kann vom Versicherungsnehmer bis zu 30 Kalendertage nach Abschluss des Anspruchs, für den die Verpflichtungen gelten, beantragt werden. Dem Versicherungsnehmer steht während der ersten drei Jahre nach Abschluss des Versicherungsvertrags höchstens eine Entschädigungszahlung pro Jahr zu, sofern die „Verpflichtungen“ zum Zeitpunkt der Geltendmachung des Anspruchs, für den die Entschädigung verlangt wird, in Kraft sind. Diese Entschädigung wird vor Ende Dezember des Jahres gezahlt, in dem die Nichteinhaltung vom Serviceunternehmen bzw. vom Versicherer akzeptiert wurde. Das Serviceunternehmen übernimmt gegenüber dem Versicherungsnehmer eine allfällige finanzielle Entschädigung bei Verletzung der Verpflichtungen „Termine mit Fachpersonal“ und „Notfalldienste“, außer im Falle höherer Gewalt, der Versicherer haftet im Zusammenhang mit diesen Verpflichtungen nicht. Der Versicherer übernimmt die finanzielle Entschädigung, die dem Versicherungsnehmer bei Verletzung der Verpflichtungen „Termin mit Schadensgutachter, „Bericht des Schadensgutachters“ und „Schadenersatz innerhalb von 48 Stunden“ zustehen, ausgenommen höhere Gewalt. Die Zahlung der Entschädigung richtet sich nach den geltenden steuerrechtlichen Vorschriften.
Die Informationen unterliegen den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, Individualbedingungen und Sonderbedingungen der jeweiligen Police sowie den Bedingungen für das Abonnement und den Vertragsabschluss.
MyBox Hogar, MyBox Electrodomésticos (Haushaltsgeräte) und MyBox Mascotas (Haustiere) sind Versicherungsprodukte der SegurCaixa Adeslas, SA de Seguros y Reaseguros. Die CaixaBank, S.A. ist exklusive Bank- und Versicherungsanbieterin der VidaCaixa, S.A.U. de Seguros y Reaseguros, und von SegurCaixa Adeslas, S. A. de Seguros y Reaseguros zugelassen, mit der CIF A08663619 und Gesellschaftssitz in der Calle Pintor Sorolla, 2-4, 46002 Valencia. Eingetragen im Register der Versicherungs- und Rückversicherungsvertreiber der Generaldirektion für Versicherungen und Pensionsfonds unter dem Code C0611A08663619. Sie verfügt über eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung, die alle Haftungen abdeckt, die aufgrund von beruflicher Fahrlässigkeit entstehen können, nach Maßgabe der derzeit geltenden Rechtsvorschriften. Auf der Unternehmenswebsite finden Sie weitere Informationen.
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